Unser Angebot

Heilpädagogische Förderung

Heilpädagogische (Früh-)Förderung richtet sich an Familien mit einem Kind, das verschiedene Entwicklungsauffälligkeiten zeigen kann:

  • Entwicklungsverzögerung in einem oder mehreren Bereichen
  • Schwierigkeiten in der visuellen und auditiven Wahrnehmung (Hör- und Sehwahrnehmung)
  • Konzentrationsprobleme
  • mangelndes Zutrauen in eigene Fähigkeiten
  • soziale Auffälligkeiten
  • Probleme in Lern- und Leistungsbereichen

Kostenübernahme

Die Kosten für eine heilpädagogische Maßnahme übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen der Landschaftsverband Rheinland (LVR), die örtlichen Sozial- bzw. Jugendämter auf Antrag der Eltern. Auf Wunsch sind wir gerne bei der Antragstellung behilflich.

Methoden der Heilpädagogik

Für die Kinder / Jugendlichen

  • Frühförderung (zu Hause, im Kindergarten, in der Schule oder in der Praxis)
  • Ganzheitliche Entwicklungsförderung
  • Spielerische Sprachanbahnung
  • Sprachanbahnung für Kinder mit Trisomie 21 mit Gebärden nach GuK und Kestner
  • Wahrnehmungsförderung
  • Förderung der Grob-, Fein- und Graphomotorik
  • Konzentrations- und Lernförderung
  • Psychomotorik
  • Heilpädagogische Spieltherapie
  • Heilpädagogisches Werken und Gestalten
  • Entspannungsverfahren

Für die Eltern / Familie

  • Heilpädagogische Begleitung der Familie
  • Systemische Eltern- oder Familienberatung
  • Spielanleitung
     

    Gewaltschutzkonzept / Beschwerdemanagement
    Ein Gewaltschutzkonzept und ein Beschwerdemanagement liegen vor und können in der Praxis eingesehen werden.