Heilpädagogische Förderung
Heilpädagogische (Früh-)Förderung richtet sich an Familien mit einem Kind, das verschiedene Entwicklungsauffälligkeiten zeigen kann:
- Entwicklungsverzögerung in einem oder mehreren Bereichen
- Schwierigkeiten in der visuellen und auditiven Wahrnehmung (Hör- und Sehwahrnehmung)
- Konzentrationsprobleme
- mangelndes Zutrauen in eigene Fähigkeiten
- soziale Auffälligkeiten
- Probleme in Lern- und Leistungsbereichen
Kostenübernahme
Die Kosten für eine heilpädagogische Maßnahme übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen der Landschaftsverband Rheinland (LVR), die örtlichen Sozial- bzw. Jugendämter auf Antrag der Eltern. Auf Wunsch sind wir gerne bei der Antragstellung behilflich.
Methoden der Heilpädagogik
Für die Kinder / Jugendlichen
- Frühförderung (zu Hause, im Kindergarten, in der Schule oder in der Praxis)
- Ganzheitliche Entwicklungsförderung
- Spielerische Sprachanbahnung
- Sprachanbahnung für Kinder mit Trisomie 21 mit Gebärden nach GuK und Kestner
- Wahrnehmungsförderung
- Förderung der Grob-, Fein- und Graphomotorik
- Konzentrations- und Lernförderung
- Psychomotorik
- Heilpädagogische Spieltherapie
- Heilpädagogisches Werken und Gestalten
- Entspannungsverfahren
Für die Eltern / Familie
- Heilpädagogische Begleitung der Familie
- Systemische Eltern- oder Familienberatung
- Spielanleitung
Konzeption / Gewaltschutzkonzept / Beschwerdemanagement
Unsere Konzeption, das Gewaltschutzkonzept und Beschwerdemanagement liegen vor und können in der Praxis gerne eingesehen werden.